Chümi, Chlotz und Chlütter
Die Kita St. Georgen darf allen in der Stadt St. Gallen wohnhaften Eltern einen durch die Stadt St. Gallen definierten, subventionierten Elterntarif anbieten. Grundlage für die Berechnung der Elternbeiträge sind die finanziellen Verhältnisse der Eltern und Erziehungsberechtigten. Für die Berechnung ist das massgebende Einkommen entscheidend sowie das steuerbare Vermögen. Beträgt das steuerbare Vermögen mehr als CHF 100’000 (Alleinstehende) resp. CHF 150’000 (Verheiratete), gilt unabhängig vom Einkommen der Maximaltarif. Extern wohnhafte Familien bezahlen den Kostendeckenden Tagessatz (Säuglingsfaktor 1.5). Dieser Tagessatz liegt aktuell bei CHF 119.35.
Der Betreuungsbeitrag richtet sich nach dem Alter des Kindes (Säugling, Kleinkind, Kindergartenkind) und dem Tarifreglement für Kindertagesstätten mit städtisch subventionierten Betreuungsplätzen.
Elterntarif Minimum (in CHF) | Elterntarif Maximum (in CHF) | |
Säuglinge (3 – 18 Monate) | 29.50 | 115.30 |
Kleinkinder (19 Monate – Kindergarteneintritt) | 23.90 | 93.40 |
Kindergartenkinder | 19.25 | 67.20 |
Hier finden Sie die komplette Tarifliste mit den Elternbeiträgen je Einkommen.
Tarifrechner
Die Stadt St. Gallen bietet einen Tarifrechner an. Wenn Sie Ihr massgebendes Einkommen im entsprechenden Feld einsetzen, ermittelt der Tarifrechner den individuellen Tarif für einen ganzen Tag (ohne Gewähr).
Zum Tarifrechner der Stadt St.Gallen
Fragen zur Tarifeinstufung
Steueramt der Stadt St. Gallen
Kundencenter / Auskünfte
Rathaus
9001 St. Gallen